Faire Arbeitspraktiken und Arbeitsbedingungen
Die Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und aufrechtzuerhalten, in dem alle Mitarbeitenden fair, würdevoll und respektvoll behandelt werden. Dies umfasst die Gewährleistung einer fairen Vergütung für die geleistete Arbeit, die im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik sowie den einschlägigen Kollektivverträgen (sofern vorhanden) steht und innerhalb der jeweiligen Branche und Region wettbewerbsfähig ist.
Die Gesellschaft wird die gesetzlichen Grenzen der Arbeitszeit, einschließlich der Regeln für Überstunden, strikt einhalten und das Recht der Mitarbeitenden auf Erholung, tägliche und wöchentliche Pausen sowie bezahlten Urlaub gemäß dem Arbeitsgesetzbuch sicherstellen. Allen Mitarbeitenden werden klare, verständliche und schriftliche Arbeitsverträge zur Verfügung gestellt, die alle wesentlichen Bestandteile des Arbeitsverhältnisses enthalten, einschließlich Tätigkeitsbeschreibung, Höhe des Entgelts, Arbeitszeit und weiterer Arbeitsbedingungen.
Faire Arbeitsbedingungen sind nicht nur ein ethisches Gebot, sondern tragen auch zu höherer Motivation, Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeitenden bei, was sich direkt positiv auf die Gesamtleistung und den Erfolg der Gesellschaft auswirkt.
Verbot der Diskriminierung, Förderung von Diversität, Gleichstellung und Inklusion
Die Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. lehnt jede Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz strikt ab und toleriert sie nicht. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Familienstand, politischer Überzeugung oder irgendeines anderen gesetzlich geschützten oder irrelevanten Merkmals ist inakzeptabel. Dieser Grundsatz gilt für alle Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich Rekrutierung, Personalauswahl, Vergütung, Zuweisung von Arbeitsaufgaben, beruflicher Entwicklung, Beförderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf gegenseitigem Respekt basiert und in dem jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter gleiche Chancen hat, die eigenen Fähigkeiten einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Sie wird Diversität, Gleichstellung und Inklusion auf allen Ebenen der Organisation aktiv fördern. Sie erkennt an, dass ein vielfältiges Team unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Kompetenzen einbringt, die die Unternehmenskultur bereichern, Innovationen fördern und Entscheidungsprozesse verbessern können. Die proaktive Förderung von Diversität und Inklusion ist nicht nur die Erfüllung einer ethischen Anforderung, sondern ein strategischer Vorteil, der zur langfristigen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft beiträgt.
Verbot von Belästigung und Gewalt
Die Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Belästigung, Mobbing, Einschüchterung, psychischem Druck oder körperlicher Gewalt am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Arbeitsausübung. Dies umfasst unter anderem sexuelle Belästigung, verbale Angriffe, Drohungen, erniedrigende Behandlung oder jedes andere Verhalten, das ein feindseliges, einschüchterndes oder beleidigendes Arbeitsumfeld schafft.
Die Gesellschaft stellt die Einführung und Kommunikation klarer Regeln und Verfahren zur Prävention, Meldung und Bearbeitung von Fällen von Belästigung und Gewalt sicher. Es wird ein sicherer und vertraulicher Mechanismus geschaffen, über den Mitarbeitende solche Vorfälle ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden können. Jede Meldung wird ernst genommen, unverzüglich und unparteiisch untersucht, und im Falle einer bestätigten Verletzung werden angemessene Abhilfe- und Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Es ist entscheidend, eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, in der Opfer oder Zeugen keine Angst haben, Vorfälle zu melden, und wissen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert und aktiv dagegen vorgehen wird.
Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
Die Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. verbietet und toleriert den Einsatz von Kinderarbeit oder jeglicher Form von Zwangs-, unfreiwilliger oder Sklavenarbeit strikt nicht. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt für die eigenen Betriebe der Gesellschaft, und die Gesellschaft verpflichtet sich zugleich, aktiv darauf hinzuwirken, dass diese Praktiken auch in ihrer Lieferkette nicht vorkommen.
Die Gesellschaft wird das Mindestalter für die Beschäftigung gemäß den geltenden Gesetzen der Tschechischen Republik und internationalen Übereinkommen, insbesondere den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einhalten. Es werden keine Personen beschäftigt, die jünger sind als das gesetzlich zulässige Mindestalter für die jeweilige Art der Arbeit.
Die Verpflichtung zur Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit wird im Rahmen der Sorgfaltspflichtprozesse in der Lieferkette aktiv überprüft, insbesondere bei der Beschaffung von Materialien aus geografischen Gebieten, in denen diese Risiken höher sein können. Jede Feststellung oder ein begründeter Verdacht auf den Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit bei einem Geschäftspartner führt zu einer unverzüglichen Untersuchung und gegebenenfalls zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Vereinigungsfreiheit
Die Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. respektiert das Recht ihrer Mitarbeitenden auf freie Vereinigungsbildung, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten, sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen, und dies alles im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und den internationalen Übereinkommen, die die Tschechische Republik ratifiziert hat.
Die Gesellschaft wird die Mitarbeitenden in keiner Weise an der Ausübung dieser Rechte hindern noch sie wegen deren Ausübung in irgendeiner Weise diskriminieren oder benachteiligen. Wenn sich Mitarbeitende entscheiden, eine Gewerkschaft zu gründen oder sich an Kollektivverhandlungen zu beteiligen, wird die Gesellschaft mit ihren legitimen Vertretern in gutem Glauben verhandeln. Auch in einem Umfeld, in dem gewerkschaftliche Organisation in kleinen und mittleren Unternehmen nicht üblich sein muss, ist der Respekt vor diesem grundlegenden Arbeitsrecht ein wichtiger ethischer Grundsatz, den die Gesellschaft wahrt.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BOZP)
Die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für alle Mitarbeitenden hat für die Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. Priorität. Die Gesellschaft verpflichtet sich, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und jeglichen anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsausübung aktiv vorzubeugen.
Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft:
- Alle geltenden Rechtsvorschriften, Verordnungen und technischen Normen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz konsequent einhalten.
- Risiken am Arbeitsplatz regelmäßig identifizieren, bewerten und steuern sowie geeignete Präventionsmaßnahmen zu deren Beseitigung oder Minimierung ergreifen.
- Den Mitarbeitenden die erforderlichen Schulungen zu BOZP bereitstellen und sie über potenzielle Risiken sowie sichere Arbeitsverfahren informieren.
- Geeignete und zertifizierte persönliche Schutzausrüstung (OOPP) dort, wo dies erforderlich ist, unentgeltlich bereitstellen und auf deren ordnungsgemäße Verwendung achten.
- Den ordnungsgemäßen Zustand von Arbeitsstätten, Maschinen, Anlagen und Werkzeugen sicherstellen sowie deren regelmäßige Wartung und Kontrolle gewährleisten.
- Verfahren für Notfälle bereithalten, einschließlich Evakuierungsplänen und der Sicherstellung der Ersten Hilfe.
BOZP wird nicht nur als Erfüllung gesetzlicher Pflichten verstanden, sondern als Ausdruck echter Fürsorge für Gesundheit, Sicherheit und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeitenden, was eine grundlegende Voraussetzung für qualitativ hochwertige und produktive Arbeit ist.
Schutz des Unternehmensvermögens und von Informationen
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. ist verpflichtet, das Vermögen der Gesellschaft vor Verlust, Beschädigung, Missbrauch oder Diebstahl zu schützen. Dieses Vermögen umfasst nicht nur materielle Güter (z. B. Gebäude, Ausstattung, Warenbestände), sondern auch immaterielle Werte wie geistiges Eigentum (z. B. Software, Datenbanken, Marken, Know-how), finanzielle Mittel und den guten Ruf der Gesellschaft.
Besonderer Wert wird auf den Schutz vertraulicher Informationen gelegt. Mitarbeitende sind verpflichtet, mit sämtlichen vertraulichen Informationen der Gesellschaft, ihrer Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner mit größter Sorgfalt und Diskretion umzugehen. Vertrauliche Informationen dürfen ohne Berechtigung weder an Dritte weitergegeben noch zum persönlichen Vorteil oder zu anderen unbefugten Zwecken genutzt werden. Diese Verpflichtung gilt auch für Informationen, die innerhalb der Plattform AreteApp gespeichert und verarbeitet werden, und steht im Einklang mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (GDPR) sowie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Im digitalen Zeitalter ist der Schutz von Daten und Informationen ebenso wichtig wie der Schutz des physischen Vermögens; daher implementiert die Gesellschaft entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu deren Absicherung.
Interessenkonflikt
Mitarbeitende der Gesellschaft UMARUTTI s.r.o. sind verpflichtet, stets im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln und Situationen zu vermeiden, in denen ihre persönlichen Interessen, die Interessen ihrer Familienangehörigen oder nahestehender Personen mit den Interessen der Gesellschaft in Konflikt geraten könnten oder ein solcher Konflikt begründeterweise wahrgenommen werden könnte.
Ein Interessenkonflikt kann in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise bei der Beteiligung an einem Unternehmen, das mit der Gesellschaft konkurriert, bei finanziellen Investitionen in konkurrierende oder liefernde Unternehmen, bei der Annahme von Geschenken oder Vorteilen, die die Objektivität der Entscheidungsfindung beeinflussen könnten, oder bei der Beschäftigung von Familienangehörigen ohne transparenten Prozess.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, jeden potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikt unverzüglich und transparent der direkten Führungskraft oder der in der Gesellschaft benannten verantwortlichen Person zu melden. Die Gesellschaft wird die Situation anschließend bewerten und über das weitere Vorgehen so entscheiden, dass die Interessen der Gesellschaft geschützt und die Objektivität der Entscheidungsfindung gewahrt bleiben. Das Vorhandensein klarer Regeln für die Meldung und Lösung von Interessenkonflikten ist entscheidend für die Aufrechterhaltung von Vertrauen und Integrität in allen Tätigkeiten der Gesellschaft.